In der Stellungnahme zum Gesetz zur Regelung von Mindestabständen von Windenergieanlagen zu Wohngebäuden im Land Brandenburg (Brandenburgisches Windenergieanlagenabstandsgesetz – BbgWEAabG) werden verschiedene Aspekte genauer betrachtet.
- Unzureichende Abstandsvorgaben durch den Bundesgesetzgeber
- Grundsätzliche Abstandsproblematik
- Umgesetzer Vorsorgegrundsatz – Fallbeispiel aus anderen Bereichen
- Eigene Erfahrungen – Laborstudie
Das Resümee endet mit folgendem Schluss:
Höher definierte Abstände (weiches Tabu-Kriterium) in Regionalplänen müssen weiter Bestand haben. Jeder Bürger ist schützenswert und das unabhängig von seinem Wohnort/-lage und der Anzahl der Häuser im Einflussbereich von Windkraftanlagen (GG Artikel 2,
Absatz 2). Ein Windabstandsgesetz muss bedingungslos gelten, also auch für Einzelgehöfte.
Eine Reduzierung der Ausbauziele für Windkraftanlagen ist unabdingbar!Diese Art der Gesetzgebung mit unzureichendem Schutz der Gesundheit lehnen wir ab. Mindestens das Zehnfache der Gesamthöhe
(10xH) muss zum Standard für den Windkraftausbau werden. Die oft vorgebrachte Begründung, „dann haben wir zu wenig Fläche“ darf und kann nicht Entscheidungsgrundlage sein!!!!
Hier geht es zur kompletten Stellungnahme (PDF)