Die Regionale Planungsgemeinschaft Prignitz-Oberhavel hat den Entwurf des Sachlichen Teilplans „Windenergienutzung (2024)“ zum Vorranggebiet „VR WEN 37 / Sonnenberg – Schönermark – Baumgarten“ öffentlich ausgelegt.
Den Entwurf des Sachlichen Teilplans „Windenergienutzung (2024)“ mit seiner Begründung, dem Umweltbericht und weiteren ergänzenden Unterlagen finden Sie im Zeitraum vom 18. Dezember 2024 bis einschließlich 18. März 2025 unter www.prignitz-oberhavel.de
Vom 18. Dezember 2024 bis einschließlich 18. März 2025 können Stellungnahmen zum Entwurf des Regionalplans, zu seiner Begründung und zum Umweltbericht abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an die folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden:
Alternativ können Stellungnahmen auch postalisch an die
Regionale Planungsgemeinschaft Prignitz-Oberhavel
Regionale Planungsstelle
Fehrbelliner Straße 31
16816 Neuruppin
gerichtet werden.
Das Vorranggebiet „VR WEN 37 / Sonnenberg – Schönermark – Baumgarten“ ist auf einer Anhöhe zwischen Sonnenberg und Rönnebeck mit einer Fläche von ca. 235 ha in einem für die Region landwirtschaftlich genutztem Gebiet geplant.
In dem ausgewiesenen Vorranggebiet VR WEN 37 sollen zukünftig 10 bis 20 Windkraftanlagen mit einer Gesamtbauhöhe bis zu 250m Höhe errichtet werden. Das hat einschneidende Auswirkungen auf den Lebensraum der Bevölkerung in der Gemeinde Sonnenberg, Schönermark und Lindow.
Die Energiewende darf nicht unter dermaßen rabiater Missachtung des Natur- und Umweltschutzes durchgezogen werden.
Wir müssen für den Erhalt unserer Natur kämpfen
Hier einige Eckdaten zum Einstieg in die Thematik:
Das sogenannte „Osterpaket“ von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck wurde am 07. Juli 2022 mit Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes beschlossen. Damit ist gesetzlich festgelegt, dass die erneuerbaren Energien der öffentlichen Sicherheit dienen und bei Abwägungsentscheidungen Vorrang vor anderen Interessen haben.
Das bedeutet, dass der Schutz von Mensch und Natur zweitrangig wird.
Der Bund verpflichtet die Länder, durchschnittlich 2 Prozent ihrer Fläche für Windenergie (WE) zur Verfügung zu stellen. Dieses Flächenziel muss bis 2027 in definierten Anteilen und bis 2032 vollständig erfüllt sein.
Die Kommunen solle mit finanziellen Anreizen gelockt werden, aber die Kosten für die Windkraftanlagen tragen die Bürger vor Ort. Der Ausbau der Leitungsnetze für den Transport der Energien wird durch die Energieversorger auf die Kunden umgelegt.
Die Energiekosten für die Bürger steigen erheblich.
Durch das Gesetz werden die Abstands- und Ausschlussvorgaben bei Objekten des Natur- und Landschaftsschutzes mächtig eingedampft.
Am härtesten betroffen sind die als besonders windenergiesensibel eingestuften Großvogelarten u.a. Seeadler, Rotmilan, Schwarz- und Weißstorch, die insbesondere im Umgebungsbereich ihrer Brutplätze als kollisionsgefährdet gelten. Aber auch Fledermäuse, Mäusebussarde und andere Vögel sind durch die Windräder gefährdet.
Es erfolgt eine Zerstörung von Lebensräumen der Insekten, die zu Tausenden an den Rotorflügeln kleben. Windräder geben einen nicht hörbaren Schall ab und wirken als enormer Störfaktor in der Natur.
Der Natur- und Landschaftsschutz wird ausgehebelt.
Windräder verursachen einen nicht hörbaren Infraschall, der zu Schlafstörungen, Herz- Kreislaufbeschwerden und Schwindel beim Menschen führen kann. Der Wind wird durch den Standort der Windräder in der Hauptwindrichtung zu Sonnenberg stärker werden.
Die Gesundheit des Menschen ist durch Infraschall, Lärm und Schadstoff gefährdet.
Durch den Antrieb der Rotorblätter wird Microplastik abgegeben, das sich in der Umwelt und am Boden verteilt. Die Ackerflächen können nicht mehr für den Anbau genutzt werden. Windturbinen verbrauchen vor allem Schmiermittel aus Mineralölen, das aus fossilen Brennstoffen gewonnen wird.
Aus intakten Ackerflächen werden durch die Chemikalien verseuchte unbrauchbare Landstriche.
Durch die Windkraftanlagen wird der Wert der Immobilie gemindert.
Windräder mindern die Wohnqualität und den Wert unserer Immobilien.
Windkraftanlagen haben nach ca. 20 Jahren ihr wirtschaftliches Maximum erreicht. Mit fortschreitendem Alter ist mit größeren Reparaturen zu rechnen, was den Weiterbetrieb unwirtschaftlich macht. Der Betreiber ist nicht für den Rückbau verantwortlich, das liegt im Ermessen der Eigentümer.
Haben wir zukünftig Investruinen auf unseren Feldern ?
Der Landrat Alexander Tönnies zitiert unter: www.oberhavel.de/Politik-und-Verwaltung/Landrat/
„Sozial gerecht, sicher und leistungsfähig – so wünsche ich mir unseren Landkreis Oberhavel. Dafür arbeite und engagiere ich mich mit all meiner Kraft und mit ganzem Herzen. Schließlich sollen sich alle Menschen in Oberhavel wohl fühlen, eine gute Existenz aufbauen, hier gerne arbeiten und leben können. Denn Oberhavel hat viel zu bieten – egal ob im Norden, im Süden, in Ost und West. Mehr als 218.000 Menschen sind hier zu Hause – in einem der landschaftlich schönsten und wirtschaftsstärksten Kreise Brandenburgs.“
Ob sich die Einwohner mit den geplanten Windkraftanlagen wohl fühlen, ist fraglich geschweige denn „hier gerne leben zu wollen“. Für die Einwohner vor Ort gib es keinerlei Vorteile. Im Gegenteil, die Kosten für die Investitionen der Energieanbieter werden wohl auf die Einwohner umgelegt. Wir im Norden bezahlen den teuren Strom und haben dann auch noch eine Vielzahl Fernsehtürme vor unserer Nase, die unsere Gesundheit und die Natur zerstören.
NEIN, NICHT MIT UNS.